Corona-Regeln

Liebe Chorleiterinnen und Chorleiter, liebe Bläserinnen und Bläser,

nun sind die Corona-Auflagen für uns Bläser*innen also erst einmal „Geschichte“. Für Veranstaltungen – zu denen haben zwei Jahre lang unsere Proben gezählt – gibt es keine Muss-Bestimmungen mehr.

Wir sind in der Zeit der Empfehlungen angekommen.

  • Im gottesdienstlichen Bereich und in der Nutzung der kircheneigenen Räume gelten die Regelungen der jeweiligen Kirchengemeinde.
  • In den Landesverordnungen wird für öffentliche Innenräume weiterhin die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln empfohlen.
  • Die Vorgaben für Kirchenmusik basierten in den letzten zwei Jahren immer auch auf der Expertise des Freiburger Instituts für Musikermedizin. Im aktuellen Update finden wir dort folgendes: „Ebenso wie beim Singen, empfehlen wir auch beim Spielen von Blasinstrumenten die strenge Beachtung der 3G Regel plus Testung für alle“.

Es gibt staatlicherseits keine Verpflichtung für 3G mehr. Und so ist es gut möglich, dass ihr diese Forderungen als übertrieben anseht. Freilich können die Meinungen in eurem Posaunenchor da auseinandergehen. Bitte klärt also in eurem Chor, unter welchen Bedingungen ihr euch in nächster Zeit treffen möchtet. Ich wünsche uns, dass wir überall gute Lösungen finden – es gibt ja schon genug Unfrieden auf der Welt.

Und jetzt: vorwärts schauen auf gute und gesegnete Bläsereinsätze! Neue Stücke üben und Bewährtes wieder ausgraben. Das Bundesposaunenfest 2023 fest im Blick haben.
Wir sehen uns!

Bis dahin seid behütet

Euer Bundesvorsitzender Matthias Kapp